«Heureka» ist aktuell. Pünktlich zum Inkrafttreten der teilrevidierten Brandschutzvorschriften per 1.1.2017 haben wir die Inhalte aktualisiert – und weitere neue Informationen für Sie aufbereitet. Mit diesem Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden.
Was ist neu auf Heureka?
Teilrevision 2017 – Änderungen im Überblick
Mit dem neuen Bauproduktegesetz, dessen Übergangsfrist Mitte 2015 auslief, könnten brennbare Wärmedämmstoffe, z. B. Polystyrol, nach den BSV 2015 kaum mehr angewendet werden. Dies machte die Teilrevision 2017 der Brandschutzvorschriften BSV 2015 nötig.
Neu werden die Baustoffe der Klasse E in die Brandverhaltensgruppe der Kategorie RF3 (cr) anstatt wie bisher in die Kategorie RF4 eingeteilt. Damit ändern sich auch die Grundsätze zur Verwendung dieser Baustoffe. Mit der Teilrevision wurden die BSV 2015 zudem aufgrund häufiger Fragen ergänzt und präzisiert.
Falls Sie sich nicht mit allen Änderungen auseinandersetzen möchten, sondern nur für Ihre Projekte à jour sein wollen, schlagen Sie die Brandschutzanforderungen für Ihr Projekt einfach auf «Heureka» unter Ihrer Nutzung nach. Wir haben alle Inhalte im Hinblick auf die Teilrevision 2017 aktualisiert und neue Begriffe, z. B. «Dachkonstruktion», «Bedachung» oder «Raum» und «Galerie» in das Glossar aufgenommen.
Neues Brandschutzmerkblatt: «Einbezug der Feuerwehr im Baubewilligungsverfahren»
Insbesondere in grossen und komplexen Gebäuden mit intensivem Personenverkehr oder grosser Personenansammlung ist es unerlässlich, dass Feuerwehr und Rettungsdienste im Ernstfall rasch helfen können. Dazu müssen die Feuerwehren frühzeitig in das Baubewilligungsverfahren miteinbezogen werden.
Mit dem Brandschutzmerkblatt «Einbezug der Feuerwehr im Baubewilligungsverfahren» schafft die GVB erstmals eine Grundlage für diesen Prozess. Das Merkblatt regelt, welche Rolle die Ortsfeuerwehr im Baubewilligungsverfahren übernimmt und erklärt, welche Anforderungen der Bauherr zu berücksichtigen hat. Es ist im Kanton Bern verbindlich, dient aber auch in anderen Kantonen als Hilfestellung.
Gilt «Heureka» auch bei Umbau, Sanierung oder Umnutzung?
Ja, die Informationen auf «Heureka» gelten auch für Umbauten, Sanierungen, Erweiterungen oder Umnutzungen. Denn auch in diesen Fällen sind die aktuellen Brandschutzvorschriften BSV 2015 massgebend, auch wenn das Gebäude nach den «alten» Brandschutzvorschriften BSV 2003 gebaut wurde.
Die GVB ist verantwortlich für den Kanton Bern. Gilt «Heureka» damit auch nur im Kanton Bern?
Nein. Basis von «Heureka» sind die schweizerischen Brandschutzvorschriften BSV 2015. Die Inhalte auf der Infoplattform haben damit in der ganzen Schweiz Gültigkeit. Anforderungen, die spezifisch im Kanton Bern gelten, sind als solche gekennzeichnet, z. B. im Fachthema «Blitzschutzsysteme» mit dem Titel «Bestimmungen im Kanton Bern».
Haben Sie eine spezifische Frage? Unsere Brandschutzexperten beantworten diese auf dem Forum Brandschutz. Lesen Sie zudem Tipps für die Praxis und Beiträge mit Hintergrundwissen rund um das Thema Brandschutz.
Heureka ist die Infoplattform für Brandschutz der Gebäudeversicherung Bern. www.gvb.ch